Die Reichsmusikkammer: Ausgrenzung jüdischer Musiker/innen aus dem Musikleben

Aus WikiMusikP
Wechseln zu: Navigation, Suche
Dieser Artikel bedarf einer Überarbeitung! Informationen und Verbesserungsvorschläge finden Sie auf der Diskussionsseite zum Artikel. Bitte helfen Sie mit, den Artikel zu verbessern - vielen Dank!

Die Reichsmusikkammer: Ausgrenzung jüdischer Musiker/innen aus dem Musikleben

Kurz nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ wurde die Hetze gegen missliebige Musik und Musiker offizielle Politik der Regierung. Sämtliche kulturellen Aktivitäten wurden innerhalb der Reichskulturkammer (RKK), deren Präsident Joseph Goebbels, Minister für Volksaufklärung und Propaganda, war, „gleichgeschaltet“, d. h. organisatorisch und ideologisch zwangsweise vereinheitlicht. Die Reichsmusikkammer (RMK), eine der Sektionen der RKK, war die zentrale Institution zur Überwachung des Musiklebens im nationalsozialistischen Deutschland. Ihr Präsident war zunächst Richard Strauss, dann, ab 1935, der Aachener Dirigent Peter Raabe, ihr Vizepräsident anfänglich Wilhelm Furtwängler, dann der Komponist Paul Graener. Die Mitgliedschaft in der RMK war obligatorisch, sie war Voraussetzung für eine Berufsausübung im Bereich der Musik. Eine der Hauptaufgaben der RMK war es, jüdische Musiker auszusondern und Berufsverbote gegen sie durchzusetzen. Auf einem Fragebogen mussten alle potentiellen Mitglieder ihre „arische“ Abstammung nachweisen. Jüdische Musiker konnten sich nur noch im „Jüdischen Kulturbund“ zusammenschließen: sie waren im eigenen Lande verbannt, exiliert. 1940 wurde im Auftrag der Partei ein Lexikon der Juden in der Musik veröffentlicht. Seit etwa Mitte der dreißiger Jahre durften jüdische Musiker und Musiklehrer keinen Privatunterricht mehr erteilen. 1938 wies der NS-Lehrerbund darauf hin, dass von Juden getextete und komponierte Volkslieder in den Schulen nicht mehr gesungen werden sollten. Im Propagandaministerium gab es eine Reichsmusikprüfstelle, die darüber entschied, welche Musik zugelassen sei und welche zu verschwinden habe. Als Grundlage dafür diente die im Dezember 1937 erlassene Anordnung über unerwünschte und schädliche Musik. Im September 1938 erschien in den Amtlichen Mitteilungen der Reichsmusikkammer eine erste Zusammenstellung verbotener Musik. Die Liste „unerwünschter“ Kompositionen wurde in den folgenden Jahren vergrößert. Die Zensurmaßnahmen zielten vor allem gegen die Unterhaltungsmusik und bezweckten die Aussonderung von Musik jüdischer Autoren und des Jazz. „Säuberungsaktionen“ der Nazis zwangen schon 1933 viele Musiker zu Flucht und Exil – weil sie Juden waren und / oder weil sie avantgardistische, manchmal zudem politisch progressive Kunst (im nationalsozialistischen Jargon: „kulturbolschewistische“ Musik) machten. Hanns Eisler, Kurt Weill, Arnold Schönberg, Otto Klemperer, Ernst Busch und der Musiker und Musikpädagoge Leo Kestenberg, der vor 1933 die Kulturpolitik wesentlich mitbestimmte, verließen schon 1933 Deutschland. Ihre Musik – wie auch die Musik vieler anderer – verschwand schnell von den Opernspielplänen und Konzertprogrammen. Franz Schrekers Musik wurde geächtet; der Komponist starb bereits im März 1934. Verfemt war aber auch ein Teil der älteren Musik und Musiker: z. B. der „Klassiker“ Mendelssohn-Bartholdy, Giacomo Meyerbeer, Jacques Offenbach, Gustav Mahler. Einen „Scheiterhaufen“ auch für Musik nach dem Vorbild der Bücherverbrennungen von 1933 forderte der Verfasser eines Artikels in der Zeitschrift für Musik vom Juli 1933. Das Pamphlet zielte vor allem gegen Schlager. Am 15. März 1933 kündigte die Berliner Funkstunde die Verbannung jeglicher Art von „Negerjazz“ aus ihrem Programm an. Die Jazzklasse des Frankfurter Konservatoriums wurde 1933 geschlossen, in einigen deutschen Städten wurde Jazz verboten. Im Rahmen nationalsozialistischer „Volkstumsarbeit“ durchreisten Schulungsleiter ganz Deutschland und propagierten als Tanzmusik anstelle des Jazz „arteigene“ Tänze wie den Walzer.

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Werkzeuge