W2-Professur für Elementare Musikpädagogik (HfMT München)

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Dirk Bechtel
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W2-Professur für Elementare Musikpädagogik (HfMT München)

Beitrag von Dirk Bechtel »

An der Hochschule für Musik und Theater München ist zum WS 2012/13 folgende Stelle zu besetzen:

Professur W2 für Elementare Musikpädagogik (EMP) „Carl-Orff-Stiftungsprofessur“


Gesucht wird eine renommierte Persönlichkeit mit hoher künstlerisch-pädagogischer Kompetenz und einschlägiger Lehrerfahrung. Zum Aufgabenbereich gehört u. a. die Betreuung der Studiengänge im Bereich der Elementaren Musikpädagogik, und zwar in der Lehre und in sonstigen Studienangelegenheiten. Dabei muss die methodisch-konzeptionelle Vielfalt des Arbeitsfeldes abgedeckt werden. Es ist vorgesehen, die Professur vorerst auf Zeit für die Dauer von 3 Jahren zu besetzen.
Anforderungen:
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Elementaren Musikpädagogik oder in
    verwandten Studiengängen.
  • Mehrjährige Unterrichtstätigkeit im Musikschul- und im Hochschulbereich.
  • Promotion und Publikationen auf dem Gebiet der Musikpädagogik sind erwünscht.
Die Wohnsitznahme in München sowie die Bereitschaft zur Mitarbeit im Rahmen der Selbstverwaltung der Hochschule werden vorausgesetzt.

Bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis dürfen Bewerber/innen zum Zeitpunkt der Ernennung das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Bewerbung von Frauen wird ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Es wird gebeten, auf die Übersendung von DVD, Videokassetten o. ä. zu verzichten. Von Bewerbungen in elektronischer Form bitten wir abzusehen. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Darstellung des künstlerischen Werdegangs, Überblick über die bisherigen künstlerischen Leistungen, Verzeichnis der Lehrtätigkeit, Kopien der Zeugnisse werden bis zum 13. Februar 2012 an den Präsidenten der Hochschule für Musik und Theater München, Arcisstr. 12, 80333 München, erbeten.

Die Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ihnen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Andernfalls werden sie, nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, nach den Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.
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