Einsatz einer Musik-CD für die Examensreihe

Urheberrecht, GEMA-Gebühren bei Schulaufführungen, …

Moderator: michael fromm

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Carla-Emilia

Einsatz einer Musik-CD für die Examensreihe

Beitrag von Carla-Emilia »

Hallo,

ich bin Referendarin und habe ein Problem. Ich möchte in meiner Examensarbeit im Fach Englisch das Lied "Stan" von Eminem (vorwiegend im Bereich Textarbeit) behandeln. Allerdings will ich auch eine listening comprehension-Aufgabe stellen, die das Abspielen des Liedes erforderlich macht.

Nun habe ich im Seminar gelernt, dass man z.B. Filme nicht im TV aufzeichnen und im Unterricht zeigen darf (es sei denn, man hat sie bei der Landesbildstelle entliehen). Der Unterricht ist eine öffentliche Veranstaltung und eine Vorführung würde die Rechte verletzen.

Ich muss nun dringend wissen: Gilt das auch für Musik-CDs? Inwieweit kann mir daraus ein Strick gedreht werden, wenn ich für meine Arbeit das Lied komplett vorführe?

Welche Bescheinigungen muss ich ggfs. der Arbeit beifügen, um zu beweisen, dass ich mich an die Gesetze gehalten habe?

Liebe Grüße und 1000 Dank im Voraus!
Carla-Emilia
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michael fromm
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Beitrag von michael fromm »

liebe carla-emilia,
die antwort ist eindeutig "ja"; schließlich handelt es sich hierbei nicht um eine "öffentliche aufführung" - von daher ist das benutzen der cd (so lange es eine original-cd ist).

um es "amtlich" zu machen, kannst du dich u.a. auf folgenden artikel berufen:

http://www.musikpaedagogik-online.de/fr ... d00959.pdf

liebe grüße
michael fromm
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hallo Mischl,

mit großem Interesse habe ich den Artikel, den du verlinkt hattest, gelesen.
Leider wurden in der Vergangenheit auch immer gegensätzliche Behauptungen aufgestellt und veröffentlicht. So auch die, dass ich den Schülern nach dem geänderten Urheberrechtsgesetz nicht mehr geschütztes Material von CD vorspielen darf.
Dazu gab es ja in der Mailingliste auch schon kontroverse Diskussionen.

Mich würde dazu jetzt mal eine wirklich amtliche Meinung interessieren, die auch gesetzlich Bestand hat und auf die man sich berufen kann.
Schließlich behauptet die GEMA auch immer wieder gerne Dinge, die ihr nicht zustehen (z. B. kassiert sie gerne für Musicalaufführungen).

Einige Dinge sind wirklich kurios:

Beispiel:
Mein Bruder ist GEMA-Mitglied und wollte mit seiner Band einen Song, den er geschrieben hat, auf einem Sampler für Nachwuchsbands veröffentlichen.
Die GEMA hat dann beschlossen, vom Urheber zunächst 500 Euro zu kassieren, um diese im Anschluss daran wieder an ihn auszuzahlen. Am Ende ging das alles Plus minus Null auf. Da hätte man dann auch gar nicht erst beim Urheber kassieren müssen....

Noch ein (konstruiertes) Beispiel:
Ein 13er Musik Leistungskurs (ja, es gibt sie wirklich) hat selbst Stücke komponiert. Ein Schüler spielt in einer Band und schreibt auch dort Songs. Aus diesem Grund ist er der GEMA beigetreten. Einmal GEMA-Mitglied, immer GEMA-Mitglied und schwupps ist die Schulkomposition GEMA-pflichtig. Die Kompositionsklasse stellt ihre Songs in einem Konzert der Öffentlichkeit vor. Ein GEMA-Mitarbeiter überprüft die Schulveranstaltung, für die auch geworben wurde und stellt fest, dass einer der Komponisten GEMA-Mitglied ist. Somit ist auch sein in der Schule komponierter Song GEMA-pflichtig. Die Schule soll nun für die Aufführung zahlen.

Dieses Beispiel ist zwar konstruiert, auf ähnliche Weise jedoch tatsächlich schon vorgekommen.....

Drittes Beispiel:
Für eine Musikklausur der Oberstufe kopiere ich Musik auf Musikkassetten und übergebe sie für die Dauer der Klausur den Schülern. Im Anschluss sammel ich die Kassetten wieder ein und lösche sie. Sie werden bei der nächsten Klausur wieder bespielt. Laut Artikel müsste ich dazu einen Pauschalvertrag mit der GEMA abschließen (wenn ich das richtig verstanden habe). Doch: Auf Kassetten entfällt schon beim Kauf eine GEMA-Gebühr, ebenso auf den Rekorder, den ich für die Aufnahme benutze. Auch die Gebühr für die CD, von der ich das Material abgespiele, ist schon entrichtet. Eine Vervielfältigung auf Dauer findet auch nicht statt, ebenso wenig wie eine Verbreitung der Kassetten. Warum also Pauschalvertrag?

Ich bin ich immer wieder verwirrt, wenn es um das Thema "Schule und GEMA" geht. Wer kann mir denn nun konkret sagen, was ich darf und was nicht? Die meisten von Juristen geschriebenen Fachartikel beziehen sich nur auf das übliche Tagesgeschäft (CD-Produktion, Aufführungen etc. von Bands, die in der Öffentlichkeit stehen).
Vielleicht kann ja mal jemand Licht in das Dunkel bringen oder mir sagen, wo ich von "offizieller" und rechtlich einwandfreier Seite Informationen dazu bekomme....

Viele Grüße,

Markus
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michael fromm
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Beitrag von michael fromm »

lieber markus,
leider hab ich bei der gema die erfahrung gemacht, dass es im grunde eine deutsche behörde ist und da - wie in meiner behörde auch :lol: - profis und unprofis sitzen ...

absolut "sichere" auskunft kriegt man wirklich nur dann, wenn man sich ausdrücklich beraten und die einzelnen paragrafen hierzu benennen lässt. (ruhig nerven und auf die füße treten ...)

das beispiel deines bruders kann ich jetzt nicht so aus dem stegreif beantworten; es scheint mir allerdings, dass es absoluter zufall war, dass hier 500 euro hin- und hergeschoben wurden. vielmehr ist es wahrscheinlicher, dass er "etwas bis viel" mehr hätte rauskriegen können.

mit deinem leistungskurs ist es so ´ne sache: wenn der kurs den song gemeinsam geschrieben hat, kann er angemeldet werden. er muss angemeldet werden, wenn der schüler ihn alleine geschrieben hat. das muss nun ausdiskutiert werden, inwiefern er für den kurssong alleine abkassieren darf.

die schule zahlt bei der aufführung nur dann gema-gebühren, wenn sie öffentlich ist, d.h. nicht für einen begrenzten personenteil zugänglich, also dann. wenn ihr "richtig rummel im dorf" macht. dann verdient der schüler, sollte es "sein" song sein, natürlich - und zwar völlig zurecht - daran. allerdings verdienen dann, um weiter zu konstruieren, auch tina turner, robby williams und dieter bohlen, sofern deren musik (oder die anderer) aufgeführt wird. ich kann dich allerdings beruhigen; solche gema-gebühren halten sich wirklich im rahmen und sind (nochmals) meines erachtens absolut gerechtfertigt: man macht ein konzert, um irgendwie kohle in den laden zu bringen. dies geschieht mithilfe von cds oder werken anderer künstler, die ihrerseits ein anrecht darauf haben, von dem kuchen einige krümel abzukriegen ...

die gema-gebühren beim kassetten- und recorderkauf sind minimal und mehr sowas wie eine prophylaktische vorauszahlung. was den pauschalvertrag angeht, so würde ich erst mal anfragen, wie hoch diese gebühren sind. ich kann mir gut vorstellen, dass naxos-aufnahmen wesentlich günstiger zu haben sind als andere. dies ist allerdings momentan noch spekulation. ich kann mir weiterhin gut vorstellen, dass der gema-sachbearbeiter da eine kosten-nutzen-aufwands-relation erstellt und merken wird, dass der bürokratische aufwand in keinem angemessenen verhältnis steht ...

von daher: lieber mal den sachbearbeiter der region kontaktieren, kennenlernen und genau nachfragen. keiner will dem musiklehrer böse; es geht vielmehr darum, dass die leute, die sehr viel geld in eine aufnahme stecken, angemessen honoriert werden ...

liebe grüße
michael fromm
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.
Die Sache mit der Kompositionsklasse war, wie gesagt, konstruiert und sollte die Tatsache ins Licht rücken, dass ein GEMA-Mitglied keine Chance mehr hat, GEMA-freie Songs zu komponieren und selbst frei darüber zu verfügen. Dies ist in der Tat auch das, was meinem Bruder passiert ist, der für seinen eigenen Song zahlen musste.
Natürlich soll ein Komponist für seine Arbeit auch honoriert werden.
Nur sollte man m. E. überlegen, auf welche Weise das geschieht und bei wem man sich das Geld holt.
Viele GEMA-Bestimmungen sind absolut praxisfern und werden sicherlich deshalb gerne umgangen.
Wenn nun der musikalische Nachwuchs Gebühren dafür entrichten muss, dass er anhand der Musik anderer lernt, ist das in Zeiten, wo die Musikindustrie jammert und jammert, sicherlich der falsche Weg. Zumal die Musikindustrie von den GEMA-Einnahmen gar nichts hat....
Ich wüsste nur gerne, wie die Bestimmungen bezüglich der Schulen wirklich aussehen, v. a. abgekoppelt von der GEMA, die ja zunächst mit den Urheberrechten gar nicht so viel zu tun hat....

Viele Grüße,

Markus
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michael fromm
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Beitrag von michael fromm »

lieber markus,
spezielle "schulvereinbarungen" gibt es bei der gema lediglich in zwei punkten:

1. die gemafreie aufführung (nichtöffentlich, in den räumlichkeiten der schule, freier oder geringer eintritt)
2. e-musik-veranstaltungen:
ohne Entgelt 15,30 €
bis zu 3,00 € Eintritt 34,50 €
bis zu 7,50 € Eintritt 51,10 €

u-musik-veranstaltungen sind wesentlich komplizierter, da die gebühren hier die faktoren m2 und eintrittsgeld berechnen. als beispiel: 333 m2 (laut gematabelle 222 menschen, da pro person 1,5 m2 berechnet werden) mit 1€ eintritt wären 59 € gema-gebühr.

die gema hat tatsächlich nichts mit den urheberrechten zu tun, sie ist vielmehr dazu da, alle rechte zur musiknutzung zu erwerben. die gezahlten lizenzbeiträge werden dann an komponisten, texter und verleger weitergeleitet.

in der aufführungspraxis lässt sich nichts von der gema abkoppeln; das ist so festgelegt ...

dein musikalischer nachwuchs "leidet" nicht unter der gema. es ist vielmehr so, dass er, falls er geld verdient, davon was abgeben muss ...

die gema-bestimmungen sind beiweitem nicht so praxisfern, wie oft in der liste und von kollegen behauptet. grundsätzlich lässt sich jeder sachverhalt klären und mit dem betreuenden gema-fachmann besprechen.

nochmals kurz zu deinem bruder: ein gema-mitglied hat sehr wohl die möglichkeit, titel nicht bei der gema anzugeben; die gema bittet sogar ausdrücklich darum! titel sollen nur angegeben werden, wenn zu erwarten ist, dass dort auch gelder fließen. schreibe ich als gema-mitglied für meine klasse irgendein "gutenmorgenlied" - und bring´s noch auf eine elternweihnachten-cd, brauch ich das nicht anzumelden; der bürokratische aufwand ist viel zu groß ...

weiterhin gibt´s ja da noch die verschiedensten gema-mitgliedschafts-stufen - allerdings wäre das hier, glaube ich, ein wenig ot; man kann das unter http://www.gema.de nachlesen.

liebe grüße
michael fromm
Carla

Beitrag von Carla »

Hallo,

vielen herzlichen Dank für eure Antworten!

Ich kann mich also jetzt ohne irgendwelche Sorgen meiner Examensreihe widmen und meinen Schülern das Lied ohne jede Einschränkung (von einer Original-CD) so oft vorspielen wie ich will, richtig? :D

Liebe Grüße,
Carla-Emilia
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hallo Michael,

Du schriebst:

"ein gema-mitglied hat sehr wohl die möglichkeit, titel nicht bei der gema anzugeben; die gema bittet sogar ausdrücklich darum! titel sollen nur angegeben werden, wenn zu erwarten ist, dass dort auch gelder fließen. schreibe ich als gema-mitglied für meine klasse irgendein "gutenmorgenlied" - und bring´s noch auf eine elternweihnachten-cd, brauch ich das nicht anzumelden; der bürokratische aufwand ist viel zu groß ... "

Das ist mir vollkommen neu.
Bisher habe ich immer nur gelesen, dass alle Titel eines GEMA-Mitglieds automatisch unter GEMA-Recht fallen, auch wenn diese noch nicht explizit angemeldet sind. Dies ist auch die Begründung für die Ablehnung von GEMA-Mitgliedern bei Talentwettbewerben, weil dort an diesen Geldern gespart werden soll und den Veranstaltern der Verwaltungsaufwand zu groß ist.

Ich bin mir einfach nicht mehr sicher, ob bei all den Bestimmungen nicht auch in vielen Publikationen und Zeitschriften einfach "Mist" geschrieben wird bzw. sich auch einige Mitarbeiter der GEMA nicht immer so gut mit den Vorschriften auskennen. Mittlerweile steige ich selbst als Tontechniker schon nicht mehr durch, muss mich aber glücklicherweise damit auch nicht abgeben, weil ich nie selbst Veranstalter bin und nie selbst Musik veröffentliche. Tontechniker haben ja - leider - keinerlei Rechte an irgendwelchen Aufnahmen, auch wen mittlerweile die kreative Arbeit immer häufiger von uns geleistet wird.

Ich finde es jedenfalls gut, dass wir in Dir einen kompetenten Ansprechpartner gefunden haben.

Vielen Dank nochmals,

Markus
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michael fromm
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Beitrag von michael fromm »

lieber markus,

unter http://www.gema.de/mitglieder/faq/faq1.shtml#8

steht:

(...) sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch ein Aufkommen zu erwarten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der urheberrechtliche Schutz bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von einer Anmeldung bei der GEMA abhängig ist.Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk Beteiligten die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden. Nach Aufnahme der Werke in die Datenbank erhalten alle am Werk beteiligten GEMA-Mitglieder eine Registrierbestätigung.

von daher sollte der ausübende Künstler vorher genau überlegen, inwiefern es überhaupt "sinn" macht, der gema beizutreten.

weiterhin haben wir "beide recht" ... :D denn ich hab da was überlesen; ein gema-mitglied ist - wie du schreibst - schon verpflichtet, anzumelden, mit dem einschub, den ich oben erwähnt habe ...

hmm ... "fragen sie den gema-mann ihres vertrauens ...", denn im grunde lassen sie uns mit unseren beiden gedanken "kalt stehen" - man soll mitglied werden, soll anmelden, aber nicht alles ...


wahrscheinlich bezieht sich meine zitierte passage generell auf die frage ob man "neueinsteiger" werden soll, und dass man im vorfeld zuerst prüfen soll, inwiefern sich eine mitgliedschaft überhaupt "rechnet". darüber hinaus gibt´s ja noch die verschiedenen mitgliedsarten; das ist alles sehr schwer zu durchschauen und ich hab mich - ehrlich gesagt - bislang nur um "meinen horizont", also jm das, was ich als lehrer brauchen, gekümmert ...

ich bleib aber dran

liebe grüße
michael fromm
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michael fromm
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Beitrag von michael fromm »

so tat ich mich denn kundig ... :lol:

lieber markus,
auch wenn wir uns nun definitiv im ot-bereich bewegen; es wollte mir keine ruhe lassen ...

also: ich habe leichten müll von mir gegeben und schäme mich bis in die ewigen jagdgründe. im ernst: es gibt die möglichkeit, seine werke von gewissen gebieten (aufführungsrecht oder vervielfältigungs- bzw. senderecht) auszunehmen. und dort lag der hund begraben, denn ich dachte, man könnte ein werk ausnehmen und dem ist definitiv nicht so; man kann alle seine werke beispielsweise vom senderecht ausnehmen, allerdings nicht "nur eins".

mein gema-mensch meines vertrauens war sich allerdings doch nicht ganz schlüssig, als ich konstruierte fälle vorgetragen habe und wollte mich abwimmeln, es sei zu speziell etc.

von daher, lieber markus, dein fallbeispiel vom songschreibenden schüler, der gemamitglied ist, stimmt. allerdings, muss er volljährig sein und dann gibt es noch ein weiteres allerdings, nämlich die schwierigkeit, einen antrag genehmigt zu bekommen, da hier zunächst einmal der berufskomponist vorgesehen ist ... (wie gesagt, absolute fachjuristerei und leicht entfernt vom "schul"dasein)

zur ablehnung von gemamitgliedern bei talentwettbewerben: dort will die gema jetzt reinhauen, da sie hierin eine diskriminierung sieht (was es auch ist), was allerdings sehr problematisch ist, da "juristisch" der "berufsmusiker" (weil ja gemamitglied) nicht mehr auf den talentwettbewerb soll ... (und auch hier kann man stundenlang diskutieren, inwiefern das denn stimmt ...)

wie gesagt, das gemathema ist ne lustige sache :) (lass uns dranbleiben)

liebe grüße
michael fromm
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