Die wichtigsten GEMA-Antworten...

Urheberrecht, GEMA-Gebühren bei Schulaufführungen, …

Moderator: michael fromm

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michael fromm
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Die wichtigsten GEMA-Antworten...

Beitrag von michael fromm »

ihr lieben,
ich versuche mal kurz einige punkte anzusprechen:

cds aus einem lehrwerk dürfen natürlich aufgelegt werden. dafür haben die verleger schon gezahlt. gleiches gilt für eine optionale videokassette. wenn solche medien auf den markt kommen, wurde bereits die "unterrichtsaufführungsgebühr" bezahlt.

videos aus der videothek, gekauft oder im fernsehen mitgeschnitten dürfen nicht gezeigt werden! ist der film allerdings über die landesbildstelle (upps, gibt es sowas in allen bundesländern oder heißt es manchmal anders?) erhältlich, dann schon ...

zur frage, ob man einen sampler auflegen darf, würde ich jetzt eher mal nein sagen; auch wenn es aufwendig ist - juristisch "sauber" ist man eher dann, wenn man 500 original-cds im schrank hat ...

das pausenradio ist eine ganz komplizierte sache; hierzu muss man "eigentlich" sagen, ja, es ist gemapflichtig; ich weiß aber von stellen, wo es eine ausnahmegenehmigung gab (bei der begründung muss man sich sehr viel zeit nehmen ;-))

zu den drei akkorden: lieber markus, ich kenne bands, die große titel, die kompliziert sind, mit drei akkorden (und das völlig überzeugt ...) spielen und meinen, das gehöre so; in diesem fall ist es eine interpretation, nee: cover :D

"eigentlich" darf man den schülern überhaupt gar nie eine cd brennen ... aber ich denke, hier gibt es mittelchen 8)

ich hoffe, für´s erste geholfen zu haben; vielleicht schaut ihr auch mal unter http://www.gema.de nach; ist zwar oft "fachbürokratendeutsch"; manchmal steigt man allerdings doch noch durch ....

liebe grüße
michael fromm
wilsonrecords
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lieber michael du liegst mit den meisten antworten falsch

Beitrag von wilsonrecords »

möchte mich kurz vorstellen
ich bin seit 40 jahren musikschaffender.
die musiklehrer und lehrerinnen werden die augen verdrehen genauso wie die deutschlehrer. ich spreche ein einwandfreies deutsch akzentfreies habe aber noch meine probleme mit der gramatic dafür eine gut retoric.
Als deutscher schreibe ich besser portugiesisch

habe in meinem leben über 3000 songs "geschrieben" kenne keinen notenwert kann aber an dem bild einer partitur mir vorstellen wie der song sein soll.

mit den angesprochenen fragen hier im forum habe ich täglich zu tun.
werde auch mal einen aufsatz über die entstehung einer cd und den dazu gehörenden anforderungen Urheberrechete lizenzen leistungsschutzrechte usw. schreiben.
ich glaube, dass ein solches thema in den musikuntericht gehört denn wenn man so sieht was da alles auf nem mp3 player ist, ist meist illegal - genauso wie das verschenken selbstgebrannter cd´s

betreibe noch 3 jahre ein kleines plattenlabel um junge talente zu fördern und gehe dann nach brazil und gründe da eine escola de musica um auch kindern eine musikalische ausbildung zu geben die es sich normalerweise nicht leisten können eine musikschule zu besuchen.

auf das forum bin ich gekommen weil ich fragen nach der gema gesucht habe.

also was ich im fragenkatalog auf der nächsten forumsseite gelesen habe ist doch sehr konkret und leicht zu beantworten.
ich betone ausdrücklich, meine antworten sind keine rechstauskunft.

Also lieber michael.
in einer schule kann alles öffentlich aufgeführt werden was man im original gekauft hat.
auch videos.
bei gebrannten cd´s ist es eine streitfrage
handelt es sich um eine sicherungskopie und man hat das original zu hause geht das. rechtlich gesehen ist das 2 schneidig. das original ja.
auch eine videothek zahlt GVL abgaben womit die aufführung abgedeckt ist.

jede Schule zahlt durch das schulamt über seine stadt oder kreis GEMA und das nicht unerheblich. damit ist auch eine öffentliche darbietung durch eine schülerband oder eine muscalinzenierung abgedeckt.
zu dieser Gema abgabe wird ein aufschlag für die GVL gezahlt ebenso werden die leistungsschutzrechte für die gesellschaft wort (Text CD´s (hörspiele)) bezahlt. ist in jeder landesschulordnung festgehalten.

Der satz jede CD aus einem lehrwerk darf aufgelegt werden ist bis dahin richtig. aber die Verleger haben dazu nichts gezahlt die (wir) kassieren nur. durch die Abgaben ist das abgedeckt,
auch gekaufte original sampler dürfen aufgelegt werden da die schutzrechte durch die Gemaabgaben gedeckt sind.

wir meinen die gleichen sampler also die musikfetzen

Sampling wir unterschieden eine melodie durch loops ist eine aneinaderreihung (kopieren) einer notenfolge. da bestehen urheberrechte des komponisten über die GEMA und leistungsschutzrechte der ausübenden künstler.

schau sich mal einer die seite http://www.ifpi.de an da wird gerade von der phonoindustrie dem deutschen musikrat und allen verbänden die mit
musik zu tun haben förderungen des musikunterricht durchgeführt.

mitschnitte einer Fernsehsendung brauchen eine lizenz.
eine mail an den sender mit einem sinngmäßen text "ich habe ihre sendung XY mitgeschnitten und bitte um die genehmigung den mitschnitt im untericht auf zu führen." zu 99,9 % bekommt man eine positive antwort.
Die sender lehnen nur dann ab, wenn sie nicht im besitz der senderechte sind.

sicher darf ein pausenradio laufen auch mit den neuesten songs.
durch die zahlung der Gema ist die aufführung gestattet. hier braucht man noch nicht einmal auf original cd´s zurückgreifen da darf man sogar werke aus einem download spielen.

sicher gibt es wege sogar einfache wege einem schüler eine cd zu brennen.

werde nun nach und nach die gesammelten fragen beantworten.
soweit es geht werde ich da auch hinweise geben
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michael fromm
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Re: lieber michael du liegst mit den meisten antworten falsc

Beitrag von michael fromm »

wilsonrecords hat geschrieben:in einer schule kann alles öffentlich aufgeführt werden was man im original gekauft hat. auch videos.
lieber wilsonrecords,
das stimmt so nicht und gerade in einem solchen Forum wie hier sollte man höchst sensibel mit solchen ich-kenn-mich-aus-Behauptungen umgehen.

Videos dürfen nur dann gezeigt werden, wenn die Aufführungsrechte vorhanden sind. Dies ist, wie du bestimmt weißt, nur bei Filmen, welche von den Bildstellen erworben wurden, der Fall. Die Bildstellen zahlen hierfür sehr viel Geld. Alles andere bleibt juristische Grauzone.

wilsonrecords hat geschrieben:bei gebrannten cd´s ist es eine streitfrage

... ist es nicht. Woher resultieren deine Behauptungen? Bitte gib Quellen hierfür an, die dies belegen. Da sind nämlich alle Lehrer dran interessiert.

wilsonrecords hat geschrieben:jede Schule zahlt durch das schulamt über seine stadt oder kreis GEMA und das nicht unerheblich. damit ist auch eine öffentliche darbietung durch eine schülerband oder eine muscalinzenierung abgedeckt.
Das ist großartig. Auch hier zeige ich mich zunächst mal sehr dankbar für diese Information, bitte aber wiederum um eine Quelle. Mein "Schulamt" (es gibt ja kaum noch welche in Deutschland) zahlt nämlich diese Gebühren nicht.
wilsonrecords hat geschrieben:ist in jeder landesschulordnung festgehalten.
hmm ... jetzt habe ich dummerweise nur die Schulordnungen von Rheinland-Pfalz und Saarland vorliegen. Ich habe nicht so arg viel Zeit, deshalb habe ich das von Bayern und Hessen nur überflogen ... dort steht aber gar nichts diesbezüglich drin ... Wahrscheinlich hab ich falsch geschaut, nennst du bitte auch hier eine Quelle? Das würde mich sehr viel weiter bringen.
wilsonrecords hat geschrieben:Aber die Verleger haben dazu nichts gezahlt die (wir) kassieren nur.
hmm ... das wiederum sieht der Verleger, den ich kenne anders ... ich würde ihm da gerne mal näher zu befragen ... Hast du hierfür eine Quelle?
wilsonrecords hat geschrieben: schau sich mal einer die seite http://www.ifpi.de an da wird gerade von der phonoindustrie dem deutschen musikrat und allen verbänden die mit musik zu tun haben förderungen des musikunterricht durchgeführt.
Hab ich getan. Vielen Dank für den Link. Mir ist nur die Verbindung mit den obigen Punkten noch nicht so ganz klar ...

wilsonrecords hat geschrieben:sicher darf ein pausenradio laufen auch mit den neuesten songs. durch die zahlung der Gema ist die aufführung gestattet. hier braucht man noch nicht einmal auf original cd´s zurückgreifen da darf man sogar werke aus einem download spielen.
Klasse, dass du das weißt! Endlich! Unser Pausenradio könnte wieder laufen!!!! Nennst du mir auch hier bitte einen Paragraphen oder sonst was, damit ich unserer Gema mal endlich eins auf die Finger klopfen kann? Gleiches gilt für die Gema-Geschichte mit den Schulämtern. Wenn die diese Gebühren einfach nicht zahlen, weil sie den von dir zitierten Absatz nicht kennen - was machen wir dann? Du würdest meinen Schülern (und vielen Schülern in Deutschland) einen Riesengefallen tun, wenn du mal Licht in diese Sache bringen könntest. Mich scheinen die nämlich bei der Gema immer zu belügen ...
wilsonrecords hat geschrieben: sicher gibt es wege sogar einfache wege einem schüler eine cd zu brennen.
Bestimmt. Lass uns eine Initiative gründen, die endlich das beknackte Urheberrecht aushebelt! Freie Musik für jeden und überall! Und dann setzen wir endlich wieder die Tauschbörsen online - ist ja nur für unsere Schüler ...

Ich danke dir und freue mich darauf, bald endlich mal was in der Hand zu haben.

Mit lieben Grüßen
Michael Fromm
Markus Galla
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Beitrag von Markus Galla »

Hi Mischl!

Einfach herrlich, Deine erfrischende Art zu schreiben an einem Sonntagmorgen genießen zu können. Habe mich halb kringelig gelacht (aber nur halb!).

Würde auch gerne die Quellen erfahren.

Viele Grüße,

Markus
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