GemaFreie Musiker

Urheberrecht, GEMA-Gebühren bei Schulaufführungen, …

Moderator: michael fromm

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Tom

GemaFreie Musiker

Beitrag von Tom »

Mahlzeit, ich habe einige Fragen die mich brennend für meine anstehende Diplomarbeit interessieren:

1. Muß ein Veranstalter auch Gemagebühren bezahlen wenn die gebuchten bzw. auftretenden Bands (Künstler) nicht Mitglied der Gema sind oder entsteht überhaupt kein finanzieller Vorteil für den Veranstalter?

Anmerkung zu Frage 1: Die Frage zielt darauf ab, ob es wirklich stimmt, das sich mittlerweile immer mehr Veranstalter gegen Künstler/Bands entscheiden, die der Wahrnehmung der Gema unterliegen.

2. Wenn eine Promotion CD die nicht im Presswerk hergestellt wurde (CD-R) im Rahmen einer Club-Bemusterung mit mehreren Bands ( die alle nicht Mitglieder der Gema sind )unentgeldlich verschickt wird, muß man sich in diesem Fall trotzdem an die Gema o.ä. wenden?

Anmerkung zu Frage 2: Die Künstler haben die Freigabe für Promotionzwecke bestimmter Songs erteilt!

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen! Danke Tom .
Andi

Beitrag von Andi »

@ 1: entscheidend ist nicht, ob die musiker gemafrei sind, sondern ob die musik gemafrei ist!

wenn du mit "gemafreie musiker" meinst, dass sie nicht gema-mitglieder sind und nur eigene (!) musik spielen, dürfte auch keine gema-gebühr anfallen

insofern dürfte den veranstaltern aber nur ein vorteil entstehen, wenn sie unbekannte musik von unbekannten musikern spielen lassen - alles andere dürfte angemeldet und damit gema-pflichtig sein

@ 2: am besten direkt bei der gema nachfragen - da gibt es schon die wildesten gerüchte, z.b. dass eine "freigabe" gar nicht möglich ist nach dem motto "einmal gema immer gema"... wäre schön wenn du das ergebnis deiner anfrage dann hier posten könntest!
Jochen
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Jochen »

Bei den Begriffen "GEMA-frei" und "GEMA-pflichtig" ist es wichtig, die Hintergründe zu verstehen.

zu Frage 1.: Ein Veranstalter zahlt immer dann GEMA-Gebühren, wenn Werke des GEMA-Repertoires
aufgeführt werden, ganz gleich, wer diese Werke darbietet. Die Pflicht zur Zahlung von GEMA-Gebühren
entfällt nur dann, wenn im Meldebogen (der bei jeder Veranstaltung abzugeben ist) ausschließlich
GEMA-freie Werek aufgeführt sind.

Zum Verständnis: Musikwerke sind immer dann gebührenpflichtig, wenn der Urheber der GEMA angehört.
Ein GEMA-Mitglied kann nicht einzelne Werke von der GEMA-Wahrnehmung freistellen (siehe GEMA-
Wahrnehmungsvertrag). Hierzu gibt es nur vereinzelt sehr seltene Ausnahmen. Ob ein Musiktitel
zum GEMA-Repertoire gehört, lässt sich in der Werke-Datenbank der GEMA recherchieren.

zu Frage 2.: Alle Presswerke haben Verträge mit der GEMA, die sie zwingen, Meldbögen zu jeder
Tonträger-Herstellung vom Auftraggeber einzufordern. Werden CDs in eigener Fertigung hergestellt
(CD-R) und enthalten nur GEMA-freie Werke, ist keinerlei Meldung an die GEMA erforderlich. Bei
einer eventuellen GEMA-Kontrolle ist lediglich ein Nachweis erforderlich, dass es sich nicht um
GEMA-pflichtige Werke handelt.

Zum Verständnis: In Deutschland gilt die sogenannte "GEMA-Vermutung", die davon ausgeht, dass
ALLE Werke die veröffentlicht werden, zum GEMA-Repertoire gehören. Insofern ist die GEMA
berechtigt, alle Veröffentlichungen zu kontrollieren. Dies stellt jurustisch eine Umkehr der
Beweislast dar, wie sie nur in diesem Bereich vorkommt. Dieser Zustand wird von vielen Aktiven
im Musikbusiness seit Jahrzehnten heftig kritisiert, jedoch hat sich bis dato noch niemánd gegen
die GEMA-Lobby durchsetzen können. Der Gesetzgeber stellt sich (im wahrsten Sinne des Wortes)
taub.

Es gibt noch viele weitere wichtige Aspekte rund um GEMA-freie Musik. Ich selbst bin Anbieter
solcher Musik. Auf unserer Homepage haben wir einen Infopool hierzu erstellt, der weitere
Informationen zur Verfügung stellt.

Beste Grüße, Jochen Blomberg, MASTERTRACKS - gemafreie Musik
http://www.mastertracks.de
Markus Galla
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Markus Galla »

Hallo Jochen!

Du stellst - als Autor GEMA-freier Musik verständlich - die GEMA-Vermutung als negativ dar.
De facto ist sie das aber eigentlich nicht. Stell Dir mal das Gegenteil davon vor:
Das würde bedeuten, dass jeder Autor kommerziell erfolgreicher Musik (und damit meine ich in erster Linie Musik, die viele Rundfunkeinsätze bekommt und in großen Mengen auf Tonträgern verkauft wird) für jeden seiner Songs den Nachweis erbringen müsste, dass die GEMA mit der Wahrung der Leistungsschutzrechte für diesen Song beauftragt ist. Weiterhin müssten Personen und Firmen, die einen solchen Song senden, veröffentlichen, aufführen etc. wollen, für jeden einzelnen Song recherchieren, ob dieser in irgendeiner Form bei der GEMA gemeldet ist oder nicht, bzw. für jeden nicht gemeldeten Song mit den Urhebern oder denjenigen, die dann die Leistungsschutzrechte innehaben, persönlich in Kontakt treten. Das würde das Kulturleben stärker beeinträchtigen als die GEMA-Vermutung.

Ich kann verstehen, dass es gerade für "Selbstvertreiber" von Musik sehr umständlich und erst einmal teuer ist, bei der GEMA gemeldet zu sein. Schließlich muss auch der Komponist und Textdichter erst einmal Gebühren abführen, wenn er sein "Werk" in irgendeiner Form veröffentlicht und vervielfältigt. Zwar bekommt er am Ende des Abrechnungszeitraum sein Geld abzüglich der Bearbeitungsgebühr zurück, dennoch muss er es ja vorschießen. Auch selbst organisierte Auftritte, bei denen der Komponist/Textdichter selbst der Interpret und Veranstalter ist, können so schnell teuer werden. Doch wie sollte das anders zu lösen sein? Die einzige Möglichkeit wäre eine Art "Freistellungsauftrag", der es den Komponisten/Textdichtern ermöglicht, trotz GEMA-Mitgliedschaft ihre Musik in bestimmten Grenzen zu Werbezwecken selbst zu vertreiben und für diese Musik auf GEMA-Einnahmen zu verzichten, damit es nicht zur Doppelabrechnung kommt. Aber das würde die Arbeit der GEMA nur unnötig verkomplizieren und zu viele Schlupflöcher beinhalten, über die auch andere Leute die Gebühren einsparen könnten.

Letztendlich ist es gut so wie es ist. Die GEMA macht ihre Sache gut und sorgt dafür, dass das Kulturleben in Deutschland bestehen bleibt, indem Künstler für ihre Arbeit entlohnt werden und mit dem Verwaltungsapparat überhaupt nichts zu tun haben. Der Künstler muss nicht selbst kontrollieren, wann und wo seine Musik gespielt oder vervielfältigt wird. Er muss nicht hinter seinem Geld hinterher laufen. Im Gegenzug dafür verliert er einen Teil seiner Kontrolle über sein Werk. Na und? Schließlich verdient er ja Geld damit.

Vielleicht kannst Du als Autor GEMA-freier Musik ja mehr zu Deiner Arbeit berichten und darüber, wie Du Geld mit der Musik verdienst. Verkaufst Du Deine Musik exklusiv an einen Kunden? Wie kontrollierst Du, wer wie mit Deiner Musik umgeht? Oder verzichtest Du komplett auf alle Rechte, sobald die Musik Dein Haus verlassen hat? Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung davon und wäre interessiert, mehr darüber zu erfahren. Vielleicht muss ich meine Einstellung dann ja revidieren. Ich kann einfach den Vorteil darin nicht erkennen, nicht bei der GEMA gemeldet zu sein, es sei denn, meine Musik wäre außerhalb des Eigenvertriebs für öffentliche Aufführung/Sendung oder weitere Vervielfältigung uninteressant (z. B. speziell für einen Kunden komponierte Telefonschleifenmusik). Vielleicht schreibst Du mal was dazu.

Viele Grüße,

Markus
Markus Galla
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Markus Galla »

Nachtrag:

Die vielen Lehrerinnen und Lehrer, die dieses Forum nutzen, können sicherlich bestätigen, wie umständlich die Aufführung von Musicals und anderen Werken aus dem "großen Recht" ist, bei denen sämtliche Rechte bei den Urhebern oder ihren Vertretern - sprich den Musikverlagen oder Erben - liegen. Und sollte das Werk auf CD erschienen sein, fallen auch noch GEMA-Gebühren zusätzlich an. Wäre das "große Recht" in dieser Form nicht existent und alle Leistungsschutzrechte würden bei der GEMA liegen, wäre es viel einfacher, ein Musical aufzuführen. Zwar werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, weil es schon verständlich ist, dass bestimmte Aufführungen verhindert werden sollen (wer möchte schon eine "Tanz der Vampire"-Laienaufführung in Essen, wenn in Oberhausen das Original spielt), dennoch zeigt es gut, wie umständlich es werden kann, wenn etwas nicht über die GEMA läuft.

Viele Grüße,

Markus
Jochen
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Jochen »

Hallo Markus,

sicherlich ist vieles von Deinen Ausführungen richtig. Ein vernünftiger Kulurbetrieb wäre ohne eine
Verwertungsgesellschaft wie die GEMA zweifellos nicht möglich. Für sehr fragwürdig halte ich jedoch
einige damit verbundene Rechtsansprüche und Vorgehensweisen.

Einige Überlegungen dazu:

Der Wahrnehmungsvertrag der GEMA zwingt ein Mitglied, ALLE Werke über die GEMA abzurechnen,
sobald man Mitglied wird. Dazu zählen auch vor der Mitgliedschaft veröffentlichte und in Zukunft
erscheinende Werke.

Man stelle sich vor, ein Bäcker betraut einen Großhändler XYZ mit dem Vertrieb seiner Brötchen,
und dieser zwingt ihn dann, den Markt in Zukunft ausschließlich über ihn zu beliefern. Das Fatale:
Es gibt nur einen einzigen marktbeherrschenden Großhändler!

Dann führt man am Markt eine XYZ-Großhändler-Vermutung ein, die besagt, dass alle Backwaren
bundesweit erst einmal an den Großhändler XYZ zu zahlen sind und wer etwas anderes behauptet,
muss es beweisen.

So sehr ich die Inkasso- und Kontrollfunktion der GEMA schätze, aber hier wird deutsches Recht
auf den Kopf gestellt. Es ist, wie geschrieben, das einzige Rechtsgebiet in Deutschland, bei dem
eine sogenannte Beweislastumkehr stattfindet.

Noch einmal im Bild: Wer in Deutschland ein Brötchen kauft, geht davon aus, dass dieses Brötchen
dem Bäcker gehört. Das muss dieser nicht beweisen um sein Geld zuzbekommen! Wer das gleiche
mit musikalischen Werken versucht, bekommt ohne einen Beweis, dass es ihm gehört, kein Geld,
sondern das erhält zunächst die GEMA, die es dann verteilt.

Ein weiterer Aspekt dieser Ausschließlichkeit:

Ich verkaufe seit 2003 gemafreie Werke und lebe davon. Was passiert, wenn nun einmal zufällig
eines meiner Werke ein großer Hit wird (Beispiel "Bacardi-Song"). Trete ich der GEMA bei, werden
automatisch alle übrigen Werke gemapflichtig und ich mache es meinen bisherigen Kunden unmöglich,
meine Musik weiter lizenzfrei zu nutzen. Trete ich der GEMA nicht bei, verliere ich die Einnahmen
aus der Kontrolle der Verwertungsgesellschaft.

Es ist mir unmöglich, die GEMA mit der Wahrnehmung meines "Bacardi Songs" zu beauftragen, aber
gleichzeitig meine übrigen Werke selbst zu vermarkten. Warum ist ein solches Monopol in Deutschland
zulässig? Ist es da falsch, wenn ich von Knebelverträgen spreche? Was anderes ist das?

Das Argument, andere Verfahren wären aufwändiger, kann ich nicht gelten lassen. Dann könnten wir
auch EINEN "Lebensmittelvermarkter" samt einer "Lebensmittelzahlungsvermutung" installieren und
zukünftig unsere Brötchen, Bananen und Nudeln an einen Vermarkter zahlen - wer etwas auf eigene
Rechnung verkaufen will, muss dann beweisen, dass er seine Waren NICHT über diesen Vermarkter
vertreibt. Das wäre in der Tat für den Vermarkter dann nicht sehr arbeitsaufwändig, aber - was für
ein Unsinn!

Ich merke gerade, das wird sehr lang....

Ich breche an dieser Stelle einmal ab.

LG, Jochen Blomberg
Markus Galla
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Markus Galla »

Hallo Jochen,

vielen Dank für die Infos!

Ich verstehe das Dilemma - keine Frage! Dennoch glaube ich, dass es keinen "einfachen" Weg daran vorbei gibt.
Die GEMA ist eben kein Vertrieb von Musik. Sie wertet lediglich einen Teil der Rechte an der Musik für die Mitglieder aus.
Und das macht sie ja auch gut.

Natürlich ist Dein Gewerbe im Sinne eines ganz speziellen Nutzerkreises und auch im Sinne eines ganz speziellen Urheberkreises: Für die Nutzer ist es kostengünstig und für die Komponisten eine Gelegenheit, ihre Werke zu verkaufen, die sonst wahrscheinlich auf anderen Märkten keinen Gewinn einfahren würden.
Denn mal ehrlich, ohne jetzt GEMA-freie Musik abwerten zu wollen: Glaubst Du, dass sich einige der Titel (ich war gerade mal auf Deiner Internetseite und habe "gelauscht") tatsächlich am Markt erfolgreich positionieren würde, wären sie nicht GEMA-frei und damit eine kostengünstige Alternative zur Musik von GEMA-Mitgliedern? Würdest Du für diese Titel genauso viel verlangen wie die GEMA im Auftrag ihrer Mitglieder, wären sie wahrscheinlich Ladenhüter.
Im Umkehrschluss gibt es natürlich sicher tausende Titel von GEMA-Mitgliedern, die sich GEMA-frei prima verkaufen würden, bei der GEMA jedoch nur Kosten verursachen. Um mal beim Beispiel "Bacardi" zu bleiben. Wo soll die Grenze gezogen werden? Ein Song wird speziell für die Werbung komponiert. Vielleicht ist er GEMA-frei. Der Komponist erhält dafür aufgrund der exklusiven Nutzungsrechte der Komposition einen Pauschalbetrag. Damit ist er aus der Sache raus. Nun gefällt der Song der Öffentlichkeit und aufgrund des Erfolges wird der Song zu einer Single umfunktioniert und veröffentlicht. Der Komponist tritt der GEMA bei, damit seine Interessen vertreten werden und er Geld bekommt. Glaubst Du, die Firma "Bacardi" hätte dem Komponisten tatsächlich einen angemessenen Anteil aus den CD-Verkäufen und Einnahmen aus Rundfunkeinsätzen zukommen lassen, wenn er nicht durch eine Verwertungsgesellschaft vertreten würde? Ich glaube kaum. Schaut man mal über den großen Teich, findet man massenweise Beispiele für solche Geschichten, bei denen letztendlich die Urheber leer ausgegangen sind. Da man doch nicht vorher wissen kann, wann und welcher Titel eines Komponisten wo ein Hit wird, bleibt doch gar keine andere Möglichkeit, als die Vertretung auf das Gesamtwerk des Urhebers auszudehnen und nicht auf einzelne Titel. Sonst würde womöglich jeder nachträglich seine Songs anmelden, sobald sich der Erfolg abzeichnet und viele, viele Leute müssten nachzahlen. Oder es kämen plötzlich x neue CDs der Beatles auf dem Markt mit Material aus der Zeit vor Ruhm und Ehre, für deren Veröffentlichung kein Cent abgegeben werden müsste, nur weil die Titel nicht angemeldet wurden. Wie viele Gerichte würde man mit Klagen nach dem Motto "Ich habe ja nicht geahnt, dass das ein Hit wird, wenn die das so veröffentlichen, sonst hätte ich das ja der GEMA gemeldet" beschäftigen?

Ich habe mir mal die Lizenzbestimmungen auf der Internetseite Deiner Firma angeschaut: Ich könnte mir jetzt für 49 Euro einen Titel kaufen, von dem ich überzeugt bin, dass er den Leuten gut gefällt. Den spiele ich jetzt auf einem Internetradiosender rauf und runter. Ich habe Zugriffe ohne Ende, verkaufe den ungenutzten Platz auf meinen Seiten an Firmen für Werbung und freue mich über den Gewinn, den ich mit dem bei Dir gekauften Song mache. In die Röhre schaut letztendlich der Urheber.....und Du auch. Denn wärest Du ein normaler Musikverlag und GEMA-Mitglied, hättest Du einen großen Batzen des Erfolges mit für Dich und Deine Firma verbucht, hättest den Song selbst als Single auf den Markt geworfen und mir sofort jegliche weitere Nutzung untersagt. So gehst auch Du bis auf 49 Euro leider leer aus und ich bin der einzige Gewinner, weil die Leute ja auf meine Internetseite müssen, um den Titel zu hören. Mit dieser Vorgehensweise würde ich noch nicht einmal gegen Punkt 8 Deiner Lizenzbestimmungen verstoßen! Was nun? Zwar sehr an den Haaren herbei gezogen, ich weiß, aber prinzipiell möglich. Und wer weiß, vielleicht verbirgt sich ja irgendein vermeintlicher Trance-Blockbuster unter Deinen Titeln.......

Letztendlich ist die GEMA eine feine Sache: Der Nutzer zahlt für seine Nutzung und die genaue Nutzungsdauer.
Was stört sind die Preise für bestimmte Nutzungsarten (z. B. als Hintergrundmusik für Präsentationen, im Internet, für Telefonschleifen etc.). Hier können einfach kleinere Firmen als Nutzer nicht mit finanzstarken Unternehmen konkurrieren und sind dann auf den Markt der GEMA-freien Komponisten angewiesen, wo sie für unter 50 Euro einen Titel zur unbefristeten Nutzung erwerben können.
Hier fehlen marktfreundliche Instrumente und Preise: Warum sollte ein Frisörsalon, der Radio oder CDs abspielt, für die schon GEMA-Gebühren entrichtet wurden, diese erneut zahlen? Es ist Hintergrundmusik, die nicht primär vermarktet wird, sondern eine Art Geräuschkulisse ist. Kein Kunde wird in einen Frisörsalon gehen, weil er nur dort eine bestimmte Art von Musik hören kann, sondern, weil ihm die Haarschnitte zusagen und das Ambiente stimmt. Und genau das ist Musik hier: Ambiente. Und ob ich jetzt zuhause den ganzen Tag über das Radio laufen lasse oder den Sender weiter höre, wenn ich beim Frisör bin, spielt nun wirklich keine Rolle. Die Gebühren für das Senden der Musik wurden ja bereits entrichtet (und die für das Hören auch). Und wenn ich mir eine CD gekauft habe, sind die Gebühren für die GEMA auch schon enthalten (und ja sogar schon vor der Einlieferung ins Geschäft abgeführt). Warum sollte ich für eine Telefonschleifenmusik Unsummen bezahlen (auch wenn diese Art von Musik schon vielen Firmen-Hotlines das Leben gerettet hat.....)? Hier müsste kundenfreundlicher gedacht und nachgebessert werden.

Viele Grüße,

Markus

PS: Korrigier mich bitte, wenn ich bei irgendeinem Punkt falsch liege.....ich habe mir die Infos jetzt gerade alle mal so auf die Schnelle zusammen gesucht, was GEMA-freie Musik angeht.....
Jochen
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Jochen »

Hallo Markus,

eine sehr dezidierte und ausführliche Meinung - Hut ab!

Ich stimme dir zu 99% zu!

Das ganze hat eben nur einen Haken:

Ich darf als Urheber laut GEMA nicht mehr entscheiden. Es geht nur ganz
oder gar nicht. Und eine Alternative zur GEMA gibt es auch nicht.

Alles andere ist korrekt. Wir haben mit unseren MASTERTRACKS eine
juristische Regelung gefunden, wie wir zumindest Titel, die VOR einem
GEMA-Beitritt veröffentlicht wurden, dem Lizenzierungszugriff durch die
GEMA entziehen können (sog. vorvertragliche Rechte), falls ein Urheber
zu einem späteren Zeitpunkt der GEMA beitritt. Dies war aber ein
mühsamer juristischer Weg, den nach meinem Wissen außer uns noch
kein anderer Anbieter gegangen ist.

Vielleicht hast Du Dir auf unserer Website einmal die GEMA-frei-Garantie
und die dazugehörigen Fallbeispiele angesehen, die grob darstellen, was
passieren kann, wenn man sich nicht rechtlich absichert. (hier klicken)

Ich würde einem Passus im Wahrnehmungsvertrag zustimmen, der einen
nachträglichen Wechsel zwischen GEMA-pflichtig oder GEMA-frei verbietet,
auch auf die Gefahr hin, dass ich mich bei der Veröffentlichung falsch
entscheide und mir dann Einnahmen entgehen - aber ich möchte entscheiden
dürfen und mich nicht einem Verwertungsdiktat seitens der GEMA unterwerfen
müssen, die mir sagt "wenn du Titel A durch uns verwerten lassen willst, musst
du uns Titel B bis Z auch zur Verwertung überlassen".

Und selbst eine Kompromisslösung wäre vielleicht noch akzeptabel, die alle
Werke ab Beitritt zur GEMA betreffen würde. Aber auch alle vorher veröffentlichten
Werke einfach einzuverleiben, das geht mir entschieden zu weit.

Sei´s drum, wir werden in diesem Thread nicht die Lösung gebären, die alle
Probleme abschafft. Im Moment hilft offenbar nur, sich zähneknirschend mit der
derzeitigen Regelung abzufinden und darauf zu hoffen, dass Gesetzgeber und
GEMA-Vorstand irgendwann einmal personell so besetzt sind, dass nicht nur
Lobby-Arbeit im Vordergrund steht sondern auch mit Sachverstand auf die
Bedürfnisse der Urheber eingegangen wird.

Beste Grüße, Jochen
Markus Galla
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Re: GemaFreie Musiker

Beitrag von Markus Galla »

Hallo Jochen!

Ich denke auch, dass das Forum selbst sicher keine Lösung herbei führt (wenn ich auch weiß, dass eine Mitarbeiterin der GEMA hier schon Beiträge verfasst hat und eventuell mitliest). Ich glaube außerdem, dass sich die GEMA der Situation durchaus bewusst ist. In den letzten Jahren hat sich das Tagesgeschäft aller Beteiligten im Musik Business schlagartig verändert. So schnell wie sich die Marktstrukturen ändern (und damit auch die Machtstrukturen), kann kein Verwaltungsapparat - schon gar nicht ein Verein, dessen Mitbestimmung von Leuten lebt, die durch die alten Strukturen gut verdienen - sich anpassen. So gesehen passt ja noch nicht einmal mehr der Name GEMA zu den heutigen Verbreitungsstrukturen von Musik :D

Aber kommt Zeit, kommt Veränderung.....

Vielleicht müsste auch einfach mal jemand eine öffentliche Diskussion starten und dazu Vertreter aus allen Bereichen (GEMA, Komponisten, Verlage, Nutzer/Kunden, Politiker) einladen.....z. B. auf einer der großen Messen der Musikindustrie.
Politik braucht öffentliche Meinung!

Viele Grüße,

Markus
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