in der Mailingliste tauchte die folgende Fragestellung auf:
Dazu gab es bereits einige Stellungnahmen, die ich hier nicht komplett zitieren möchte, sondern nur sinngemäß wiedergebe:"Hallo!
Ich möchte "In der Halle des Bergkönigs" von Grieg in einer WAV Fassung, die ich aus einem bei Geerdes gekauften Standard Midi File
auf meinem Rechner selbst erstellt habe, ins Netz stellen. Darf ich
das?"
Sebastian war der Meinung, dass dies aufgrund der AGB der Firma Geerdes nicht gestattet ist und hat die entsprechenden Stellen der AGB zitiert.
Kurt war entgegengesetzter Meinung und angeführt, dass die Werke Griegs aufgrund ihres Alters nicht mehr dem Urheberrecht unterliegen Weiterhin wäre laut Kurt das MIDI-File lediglich eine Steuerungsdatei, deren Zweck es ist, eigene Klangerzeuger anzusteuern. Durch die Wiedergabe und deren Aufnahme in eine WAV-Datei würden die Rechte von Geerdes nicht verletzt, weil die Originaldatei nicht verändert wurde.
Die Rechte von Geerdes würden also nicht auf dem Ergebnis liegen.
Ich wiederum berufe mich ähnlich wie Sebastian auf die AGB der meisten MIDI-File Produzenten und auf die neben dem Urheberrecht bestehenden Leistungsschutzrechte, die auch Interpreten genießen. Ist denn der Hersteller eines MIDI-Files nicht zugleich auch Interpret?
Sicherlich alles interessante Fragestellungen und Meinungen, die hier im Forum besser diskutiert werden können als in der Mailingliste. Postet also fleissig eure Antworten!
Viele Grüße,
Markus