GEMA auf Musikunterricht ????

Urheberrecht, GEMA-Gebühren bei Schulaufführungen, …

Moderator: michael fromm

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Musikhof
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GEMA auf Musikunterricht ????

Beitrag von Musikhof »

Hallo,
wir sind eine private Musikschule und letzte Woche kam ein Mensch von der GEMA hereingeschneit und meinte wir hätten ab sofort GEMA Gebühren für den Unterricht zu bezahlen, da wir den Kids ja nicht nur beibringen wie man Noten liest, sondern auch geschütze Lieder zu spielen.
ACHTUNG festhalten - die wollen 3,75% von jedem Schülerbeitrag. Das wären mal so grob gerechnet bei 300 Schülern runde 850 Euro im Monat.

Gibt es da irgendwelche Erfahrungen ? Es kann ja wohl nicht wahr sein.... ich hab rumtelefoniert bei Bekannten Musikschulen im Umkreis und NIEMAND von denen wusste was davon.
Wie soll das bitte berechnet werden ? Ein Schüler macht 4 Wochen das gleiche Lied und muss dann jedesmal bezahlen ? Seit wann gibt es GEMA auf Schlagzeug oder Bassnoten ? Ich halte das für völlige Idiotie !
Wie sollen diese einnahmen unter den Künstlern aufgeteilt werden ? Sitzt jemand von der GEMA den ganzen Tag bei den Lehrern und notiert wer wann welches Lied spielt ?

Gibts irgendwelche Erfahrungen....
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michael fromm
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Re: GEMA auf Musikunterricht ????

Beitrag von michael fromm »

Hallo,
hier kann es sich nur um so etwas wie Missverständnis, Scherz oder sonst was handeln, denn die GEMA ist ja die Gesellschaft für maschinelle Aufführungsrechte, d.h. sie kommt dann ins Spiel, wenn etwas aufgeführt wird.

Von daher würde ich
a) beim BdpM nachfragen oder
b) noch besser: direkt bei der GEMA anfragen und mir das begründen bzw. aufzeigen lassen.

Am Ende wurde da etwas geändert und dann müssten dann BdpM und/oder VDM etwas diesbezüglich unternehmen. Wenn ich allerdings die Startseite der GEMA überfliege, entdecke ich wirklich nur Dinge, die etwas mit Aufführungen zu tun haben.
Sie möchten Musik aufführen oder abspielen oder online verwenden?
Das Stichwort "Musikschule" liefert auf der GEMA-Seite diese Einträge. Diese Formulare beziehen sich in meinen Augen auf die "Wiedergabe". Jetzt müsste man herausfinden, was bei der GEMA eine Wiedergabe ist ...

Davon abgesehen, steht dort - so lese ich es zumindest - dass dieser Tarif (Vergütungssätze WR-OKJE) mit einem Pauschalvergütungssatz von 250,-/Jahr abgegolten werden würde. Also, selbst wenn hier das Erlernen, Üben und Nutzen im Unterricht als Wiedergabe definiert werden würde (hier ist's ja auch oft eine Interpretation und nicht selten eine Bearbeitung ;-)), wäre da nichts von den 3,75% zu lesen ...

Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass es sich hierbei um "Aufführungen" bzw. "Darbietungen" handelt. Hier fand ich zu diesem Tarif folgenden Eintrag:
Das Rock.Büro Süd zeichnet in diesem Jahr den sogenannten "Jugendtarif" der GEMA mit seinem Rockpreis "Pick Up" aus. Die Jury erklärte in ihrer Begründung, das seit Juli 2004 gültige Lizenzmodell WR-OKJE der GEMA, kurz "Jugendtarif" genannt, ermögliche es vielen Jugendkultureinrichtungen, wieder "vermehrt Newcomer und unbekannte Künstler auf ihre Bühnen zu holen". Gemäß dem Tarif können diese gegen Zahlung einer Jahrespauschale von 187,50 Euro monatlich bis zu 16 Konzerte mit einem maximalen Eintrittspreis von fünf Euro veranstalten.
Das lese ich allerdings ziemlich arg in die Richtung von "Aufführung" ...

Um es abzukürzen: Wende Dich zuerst an die GEMA direkt, dann an die Musikschulverbände.
Und lass uns daran teilhaben - egal, wie's weitergeht.

Liebe Grüße
Michael Fromm
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