Professur für Musikpädagogik an der Kunstuniversität Graz

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KruseWeber
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Professur für Musikpädagogik an der Kunstuniversität Graz

Beitrag von KruseWeber »

An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Musikpädagogik, gelangt ab 1. Oktober 2015 eine
Universitätsprofessur
für
Musikpädagogik
gemäß § 25 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten in Form eines vollbeschäftigten vertraglichen Dienstverhältnisses unbefristet zur Besetzung. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestentgelts von derzeit 4.697,80 € brutto (14 x jährlich) kann vereinbart werden.
I. Grundsätzliche Anstellungserfordernisse:
 eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hochschulausbildung auf Doktoratsebene und Habilitation bzw. gleich zu wertende wissenschaftliche Leistung im zu besetzenden Fach
 eine herausragende internationale wissenschaftliche Reputation
 die pädagogische und didaktische Befähigung zu einer exzellenten Hochschullehre
 die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme an der Weiterentwicklung der Lehrkultur und am künstlerischen und wissenschaftlichen Leben der Universität sowie zur Mitgestaltung der Kunstuniversität Graz in der akademischen Selbstverwaltung
 Genderkompetenz
IIa. Spezifische Anstellungserfordernisse:
 Mehrjährige Forschungs- und Lehrtätigkeit an einer Musikhochschule oder (Musik-)Universität im Bereich der Musikpädagogik
 Mehrjährige Praxiserfahrung in der Schule im Bereich der Sekundarstufe
 Publikationen im Bereich der wissenschaftlichen Musikpädagogik und der Musikdidaktik
 Internationale Vernetzung im musikpädagogischen Bereich
 Fähigkeit zur Entwicklung zukünftiger Ausbildungskonzepte auch in Zusammenarbeit mit anderen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und der Schulbehörde
 Bereitschaft zur Kooperation in Lehre und Forschung mit dem Bereich Instrumental(Gesangs)pädagogik der KUG
 Bereitschaft zur Teamarbeit
IIb. Besondere stellen- und aufgabenspezifische Tätigkeiten
 Selbständige Forschungstätigkeit im Bereich Musikpädagogik
 Selbständige Lehr- und Prüfungstätigkeit
 Konzeption und Durchführung von musikpädagogischen Fort- und Weiterbildungsprogrammen
 Übernahme von Organisations-, Verwaltungs- und Evaluierungsaufgaben
 Mitwirkung an der Curricula-Entwicklung (u. a. im Rahmen der PädagogInnenbildung Neu)
Interessentinnen und Interessenten mit entsprechender Qualifikation werden eingeladen, ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
1. Juli 2014
unter der GZ 17/14 an das Rektorat der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, 8010 Graz, Leonhardstraße 15, zu richten.
Studienjahr 2013/2014 Ausgegeben am 16.04.2014 18. Stk.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Die Bewerber/innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Im Sinne des sozialen Nachhaltigkeitskonzepts der KUG, das besondere Bedürfnisse in all ihren Aspekten interpretiert, werden Menschen mit solchen Bedürfnissen bei gleicher Qualifikation bevorzugt angestellt.
Der Geschäftsführende Vizerektor:
Robert Höldrich
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