Teamwork! - neue Musik (er)finden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. November 2008, 16:22 Uhr

Der Verband Deutscher Schulmusiker (VDS) schreibt in zweijährigem Turnus einen bundesweiten Wettbewerb aus, der das Erfinden und Gestalten neuer Musik durch Schülerinnen und Schüler fördern und das Interesse für diesen spannenden Bereich verstärken will. Ziel ist es, die Musik der Gegenwart auf produktive Weise in den Musikunterricht und das kulturelle Leben einzubinden. Dieser Wettbewerb wurde angeregt und wird finanziert durch die „Stiftung Apfelbaum – Lernprojekt für Ko-Evolution und Integration“.

Inhaltsbeschreibung

Es können Projekte eingereicht werden, die als Gemeinschaftsarbeit von Schülerinnen und Schülern entstanden sind und sich mit experimenteller neuer Musik beschäftigen. Dies betrifft sowohl die gemeinsame Ausarbeitung und Darbietung bereits vorhandener Konzepte zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten als auch, darüber hinausgehend, die Erfindung und Aufführung neuer Musik als Teamarbeit sowie Mischformen beider Arbeitsweisen. Gegenstand der Findung und Erfindung, Gestaltung und Darbietung neuer Musik sollen Arbeiten in freier Besetzung mit Bezug zum Thema Zeit und Bewegung sein. Teilnehmer am regionalen Sonderpreis Regierungsbezirk Stuttgart setzen sich ebenfalls in freier Besetzung mit dieser Thematik unter dem Schwerpunkt automobile – Ent- und Beschleunigung zusammen mit dem Einbezug medialer und theatralischer Elemente auseinander. Dem Alter der Schülerinnen und Schülern entsprechend, sollen die Arbeiten einen möglichst hohen Eigenständigkeits- und Originalitätsgrad aufweisen.

Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können Schülerensembles, Arbeitsgemeinschaften, Musikklassen und -kurse aller Schulstufen und -arten der allgemein bildenden Schulen ab einer Mindestgröße von fünf Personen. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung der jeweiligen Schule einzureichen.

Eingereicht werden müssen (in fünffacher Ausfertigung):

  • eine schriftliche Dokumentation des Arbeitsprozesses (ggf. ergänzt durch einen Bericht über Aufführung oder Präsentation sowie durch Bildmaterial)
  • die zugrunde liegenden Notationen, Partituren, Spielanweisungen etc.
  • eine Audioaufzeichnung mit guter Tonqualität (ggf. zusätzliche Videoaufzeichnung)

Die eingesandten Materialien werden nicht zurück gesandt.

Preise

Über die Vergabe von Preisen entscheidet eine unabhängige und sachkundige Jury. Für mindestens drei Arbeiten im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs, die den gestellten Anforderungen in besonders hohem Maße genügen, werden Preise in Höhe von 1500 €, 1000 € und 500 € vergeben. Die Preisgelder sollen zweckgebunden für Ausstattungsgegenstände, Medien etc. im Fachbereich Musik der Schule eingesetzt werden.

Öffentliche Aufführung

Auf Vorschlag der Jury erfolgt eine Präsentation ausgewählter prämierter Arbeiten beider Wettbewerbsteile bei einer öffentlichen Aufführung im Rahmen der Bundesschulmusikwoche. Die Reise- und Aufenthaltskosten der hierzu eingeladenen Preisträgerensembles werden übernommen.

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